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Heilpraktiker
Thomas Gruhn
Tränkeweg 13
15517 Fürstenwalde

Telefon: 03361 37 77 61
Handy: 0151 110 395 11

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Preisübersicht:

(Stand vom 07.2018)

Preisübersicht als PDF-Datei zum Ansehen: Thomas Gruhn Preisliste

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Wichtiger Hinweis zu meinem Honorar und der Erstattung durch Leistungsträger

Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung einer Heilpraktiker-Behandlung in Form einer staatlichen Gebührenverordnung. Private Krankenversicherungen oder Beihilfeträger begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf bestimmte Sätze. Hierbei orientieren sie sich insbesondere am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Es handelt sich um eine Liste mit den statistischen Durchschnittswerten über die Honorarhöhe der dort aufgeführten naturheilkundlichen Heilpraktiker-Standardbehandlungen.

Die dortigen Sätze stammen jedoch aus dem Jahr 1985 und wurden seitdem nicht angepasst.

Verständlicherweise kann ich heute aus betriebswirtschaftlicher Sicht meine Leistungen nicht nach diesen Sätzen von 1985 abrechnen.

Um Ihnen eine (teilweise) Erstattung meiner Honorare durch Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe zu erleichtern, habe ich in meine Honorarliste unter der Rubrik Leistungen die Begriffe und Leistungsziffern des Gebührenverzeichnisses übernommen und diesen meine  abweichenden Honorare zugeordnet. Die Kostenspannen dieser Vergütungen in den einzelnen Positionen ergeben sich aus dem dort möglichen unterschiedlichen Therapie-Anspruch und auch aus dem entsprechend anderen Aufwand an Therapieleistung, Therapiezeit und Material.

Ich biete außerdem Behandlungen an, die nicht im Gebührenverzeichnis genannt werden. Auf Rechnungen ordne ich diesen Leistungen eine ähnliche Leistung der im Gebührenverzeichnis enthaltenen Positionen zu und machen diese mit einem (A) kenntlich. Einige Leistungsträger akzeptieren jedoch keine solche analoge Abrechnung, so dass diese Positionen ggf. nicht erstattet werden.

Ferner möchte ich Sie auf folgende Aspekte der Erstattung meiner Leistungen hinweisen:

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Dies setzt eine Einzelfallprüfung der Krankenkasse voraus. Es wird dem Patienten empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung, bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung bzw. dem Beihilfeträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Höhe der Erstattung durch Kostenträger wie privaten Versicherungen und der Beihilfe richtet sich nach Ihren tariflichen Bedingungen. Ich rate Ihnen dazu, sich über diese zu informieren, da Erstattungen entsprechend dem jeweiligen Tarif bzw. den Beihilfebedingungen beschränkt sein können. (z.B. auf die Mindest- oder Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses oder ähnliche Regelwerke). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.

© 2022 Heilpraktiker Thomas Gruhn